Hebel
Um Deutschland als zentralen Akteur und (Mit-)Gestalter von KI im internationalen Wettbewerb zu positionieren, müssen grundlegende Erfolgsbedingungen erfüllt werden. So ist die Verfügbarkeit von KI-Fachkräften entlang der gesamten KI-Innovationspipeline essenziell – von der Forschung über die KI-Entwicklung, das zugehörige Daten- und Software-Engineering bis hin zu KI-Kompetenzen und deren Vernetzung in allen Branchen und Anwendungsfeldern sowie in der Breite der Beschäftigten. Ein bürokratiearmer, innovationsfreundlicher und rechtssicherer Regulierungsrahmen bildet eine wichtige Grundlage, hierzu trägt auch die Start-up- und Scale-up-Strategie der Bundesregierung bei, inkl. neuer Finanzierungsinstrumente, insbesondere auch für KI-Start-ups. Eine Anpassung und Modernisierung des Förderrahmens an die Bedarfe eines hochgradig dynamischen Technologiefeldes wie KI ist dafür ebenfalls nötig.
Auch der Zugang zu notwendigen Infrastrukturen, etwa in den Bereichen Energie und digitale Netze, Gesundheitseinrichtungen, sowie der Landwirtschafts- und Ernährungssysteme, sowie ein besserer Zugang zu und Stärkung der Interoperabilität von Daten und Datenräumen beschleunigen den Wissens- und Technologietransfer. Um die europäische und internationale Zusammenarbeit auszubauen und gezielt offene Standards und Open-Source-Lösungen voranzutreiben, braucht es ein noch stärkeres deutsches Engagement in den europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien, wie z. B. ISO/IEC und CEN/CENELEC sowie die gezielte Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Wertepartnern.
Besonderes Augenmerk verdienen dabei die folgenden Katalysatoren:
Europäischer Regulierungsrahmen
Mit dem AI Act hat die Europäische Union den weltweit ersten umfassenden Regulierungsrahmen für KI aufgestellt. Dieser basiert auf einem anwendungsorientierten und risikobasierten Regulierungsansatz: Je höher das Risiko einer KI-Anwendung, umso höher die zu erfüllenden Verpflichtungen. In den kommenden Monaten wird es darauf ankommen, den AI Act zügig, bürokratiearm und innovationsfreundlich umzusetzen. Dabei geht es erstens um eine rasche Umsetzung in nationales Recht. Zweitens müssen zügig die notwendigen Umsetzungselemente des AI Act geschaffen werden, insbesondere Standards, Leitlinien für Unternehmen und die notwendige Infrastruktur für die Prüfung, Zertifizierung und Marktüberwachung. Wir werden daher die Erarbeitung und Weiterentwicklung der entsprechenden Standards, auch mit Blick auf die noch ausstehenden Normungsaufträge für nachhaltige KI sowie KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI), weiterhin gezielt flankieren. Drittens muss auch das KI-Ökosystem um die notwendigen Elemente – insbesondere Beratungsangebote sowie Testmöglichkeiten und Reallabore für Unternehmen – ergänzt und diese entsprechend vernetzt und verankert werden. Und schließlich gilt es, die verschiedenen Digitalrechtsakte und Gesetze, auch im Bereich des Datenschutzes, besser aufeinander abzustimmen und zu verschlanken.
Durch die Bundesregierung wurden in den letzten Monaten bereits wichtige Schritte zu diesen Punkten unternommen. Hervorzuheben sind hier insbesondere der am 11.02.2026 vom Kabinett beschlossene Entwurf für ein nationales Durchführungsgesetz zum AI Act (KI-Marktüberwachungs-und-Innovationsförderungs-Gesetz, KI-MIG) sowie die Positionierung in den laufenden Verhandlungen zum Digitalen Omnibus der Europäischen Kommission. Deutschland setzt sich dabei seit Beginn der Verhandlungen zum KI-Omnibus für ambitionierte Anpassungen mit Blick auf Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft ein, ohne dabei das Schutzniveau des AI Act zu reduzieren. Erfolgreiche und innovative Unternehmen in Europa benötigen Rechtsklarheit und ambitionierte Anpassungen der gesetzlichen Vorgaben.
Zentrale Punkte sind hier die Vereinfachung der Risikomanagement- und Qualitätsmanagementanforderungen im Bereich der regulierten Industrien (Annex IA), bessere Einbindung der Mitgliedsstaaten und Erweiterung des Anwendungsbereichs von Leitlinien, gestufte Inkrafttretensregelung für Transparenzpflichten für industrielle Anwendungen sowie ein verbessertes Zusammenspiel von KI-VO und bestehender Finanzmarktregulierung im Bereich des Meldewesens.
KI-Fachkräfte
KI-Fachkräfte sowie die gesamte Breite der Beschäftigten in Bezug auf KI-Kompetenzen in Deutschland auszubilden, weiterzubilden und zusätzlich aus dem Ausland zu gewinnen und hier zu halten, ist eine zentrale Aufgabe für uns.
Die Auswirkungen von KI auf Arbeit sind vielschichtig. Das „Observatorium KI in Arbeit und Gesellschaft“ untersucht diese bereits seit 2020 und stellt so sicher, dass Beschäftigungspolitik vorausschauend gestaltet wird und technologische Innovationsdynamiken berücksichtigt. So ist es etwa für die Realisierung von Wertschöpfungspotenzialen und zur Vermeidung neuer Ungleichheiten zentral, dass Beschäftigte in der Breite befähigt werden, mit den unterschiedlichen KI-Systemen und Anwendungen arbeiten zu können und Arbeitsprozesse mit KI im Sinne eines soziotechnischen Systems gestaltet werden.
Nahezu alle Bereiche der Arbeitswelt werden durch den verstärkten Einsatz von KI verändert. So werden sich Tätigkeiten und Rollen von Beschäftigten verändern, einige Aufgaben wegfallen, aber auch neue Tätigkeiten und Arbeitsplätze entstehen. KI kann gleichzeitig helfen, dem demografisch bedingten Personalrückgang zu begegnen. Auch deswegen wird durch die Bundesregierung die Fachkräftestrategie derzeit gemeinsam mit den Ländern weiterentwickelt. Die zuvor betrachteten fünf Handlungsfelder Ausbildung, Weiterbildung, Erwerbspersonenpotenziale, Arbeitskultur und Arbeitsbedingungen sowie Fachkräfteeinwanderung werden dabei um KI/Digitalisierung und Vernetzung/Zusammenarbeit erweitert.
Mit der Umsetzung der Nationalen Weiterbildungsstrategie arbeiten Bund, Länder, Sozialpartner und die Bundesagentur für Arbeit gezielt daran, die Weiterbildungsbeteiligung in Deutschland bis 2030 um 11 Prozentpunkte auf 65 % zu steigern. Auch um sich an neue technologische Entwicklungen im Bereich KI anzupassen, ist es wichtig, dass sich Menschen im Erwerbsleben weiterbilden und ihre Kompetenzen fortlaufend auf- und ausbauen. Denn erst durch gezielte Qualifizierung können aus dem technologischen Fortschritt der KI-Technologien entsprechende Produktivitätssteigerungen erzielt werden. Die Weiterbildungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) bietet hier Möglichkeiten. Zuletzt wurde mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz u. a. die Förderung für alle Betriebe geöffnet und die Fördersystematik vereinfacht. Parallel unterstützt die Bundesregierung Unternehmen und deren Beschäftigte mit gezielten Förderprogrammen bei der Aneignung passender KI-Kompetenzen.
Auch im Bereich von Wissenschaft und Forschung wurden in den letzten Jahren zahlreiche Initiativen umgesetzt, etwa Vernetzungsformate wie AI Grid, Graduiertenschulen, wie die Zuse Schools of Excellence in AI, Nachwuchsforschungsgruppen, die Einrichtung und Besetzung von KI-Professuren sowie Angebote der KI-Kompetenzzentren im Bereich Lehre und Rekrutierung. Diese Angebote sollen durch die Bundesregierung weiter konsolidiert, ausgebaut und ergänzt werden, etwa im Rahmen der Global Minds Initiative. Diese werden ergänzt durch innovative „Bildungscluster“ an Standorten mit hoher Hochschuldichte.
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Der globale Wettbewerb bei KI verschärft sich zunehmend. Die USA und China haben ihren Anspruch auf globale Technologieführerschaft zuletzt immer offensiver formuliert. Gezielte staatliche Unterstützung flankiert dort die Aktivitäten großer Konzerne, die erhebliche Investitionen aufwenden, um den weltweiten Markt zu beherrschen. Deutschland ist daher auf europäische und internationale Partner angewiesen. Gerade der „AI Continent Action Plan“ der Europäischen Union und die damit verknüpften Strategien und Programme sind komplementär zu den Zielen der Hightech Agenda Deutschland im Bereich KI und bieten zahlreiche Anknüpfungspunkte für multilaterale Kooperationen. Auch weitere multilaterale Kooperationen – etwa im Rahmen der OECD, der G7 und G20 sowie der UN – sowie bilaterale Partnerschaften, etwa mit Großbritannien, Frankreich, Kanada, Japan, Südkorea, Taiwan oder Indien, sollen weiter ausgebaut werden. Zu dieser Kooperation muss auch gehören, die internationalen Standards für KI innerhalb von Organisationen wie der ISO gemeinsam zu prägen.